Verein der Freunde der Paul Kläui-Bibliothek


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Buchhinweise



Zwei Hilfsmittel für die Ahnenforschung

Von Bruno Schmid


Ahnenforschung bildet für nicht wenige Zeitgenossen ein liebhabermässig gepflegtes Betätigungsfeld. Man möchte wissen, wer die eigenen Vorfahren waren, welche Berufe sie ausübten, was für Fähigkeiten und vielleicht auch Gebresten sie uns vererbt haben.

In der Regel ist in diesem Bereich ein historisches Fachstudium nicht ein zwingendes Erfordernis. Mit den nötigen Anleitungen, wie sie in verschiedenen Werken in der Paul Kläui-Bibliothek zur Verfügung stehen, ist damit im Allgemeinen für den
«Hausgebrauch» durchzukommen.

Wichtig ist am Ausgangspunkt vor allem, dass man nicht Forschungen an die Hand nimmt, die andere schon ausgeführt haben. Davor bewahrt die 1939 erschienene
«Familiengeschichtliche Bibliographie der Schweiz» von Mario von Moos. Aus derselben ist hier die Liste der bereits vorhandenen Arbeiten über das typische Zürcher Oberländer Geschlecht Zollinger wiedergegeben (Nrn. 9543–9555).

Auch das «Familiennamenbuch der Schweiz» kann bei der Lösung von Problemen am Anfang mithelfen. Der Buchstabe «a» bedeutet, dass ein Geschlecht bereits 1798 am betreffenden Orte verbürgert war. So lassen sich fast alle Stämme des Geschlechts Kubli auf eine Ortschaft im Kanton Glarus – übrigens eines der genealogisch besterschlossenen Gebiete weit und breit – zurückführen. Nur ein in Genf verbürgerter Zweig stammt aus dem Berner Oberland. Mit etwelchem Scharfsinn merkt man, dass hinter diesem Eintrag ein übereifriger westschweizerischer Zivilstandsbeamter stehen muss, der die ü-Zeichen als in der französischen Sprache überflüssig wegliess. Spätere Kollegen in der Romandie sind ihm darin offensichtlich nicht gefolgt.

Ein Stern hinter dem Eintrag deutet auf Fakten hin, die heute unter das Stichwort Datenschutz fallen. Hinter dem hier wiedergegebenen Fall steckt freilich kein Geheimnis mehr, da allgemein bekannt ist, dass der Kanton Graubünden 1856 ein Gesetz zur Einbürgerung Heimatloser erliess.



Ein Hilfsmittel für das Lesen schwieriger Schriften

Von Bruno Schmid


„Fort mit diesem alten Plunder; das kann ja doch kein Mensch mehr lesen!“ So sagte sich der Gemeindeschreiber einer (nichtzürcherischen) Gemeinde, entfernte dieses Pergament von 1480 aus dem von ihm verwalteten Archiv und warf es in den Abfallcontainer. Da erblickte es zufälligerweise ein Passant und rettete es vor dem Untergang, indem er es herausfischte und an sich nahm (wozu er berechtigt war, denn offensichtlich herrenloses Gut darf man sich aneignen).

Wenn auch wir deutschsprachigen Schweizer mit der alten Schrift mehr Mühe haben als unsere französisch- und italienischsprachigen Miteidgenossen, kann das kein Grund zur Resignation sein. Da und dort werden gelegentlich Schriftenlesekurse veranstaltet. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Hilfsmitteln, anhand derer man sich in die Schriften der Ahnen einarbeiten kann. Dabei wäre es ein Irrtum, anzunehmen, je weiter zurück man zeitlich kommt, umso schwieriger werde die Entzifferung. Je mehr nämlich Schreiben können Allgemeingut wurde und nicht mehr nur berufsmässigen Schreibern vorbehalten blieb, umso mehr zerfiel die Schrift.

Das zeigt unser zweites Bild aus einem St. Galler Gefangenenbuch von 1637, entnommen den Heften zur Paläographie des 13. bis 20. Jahrhunderts aus dem Stadtarchiv (Vadiana) St.Gallen von Ernst Ziegler und Jost Hochuli. In diesem Hilfsmittel – einem unter mehreren in der Paul Kläui-Bibliothek greifbaren – kann man, wenn man mit der Lektüre einer Quelle nicht mehr weiterkommt, eine vergleichbare Schrift suchen und auf die daneben stehende Übertragung in Druckschrift greifen. So findet man allmählich auch den Zugang zu schwierigen Schriften.

Angesichts dieser Möglichkeiten ist heute die Behauptung „Das kann niemand mehr lesen“ eine faule Ausrede. Auch überlieferte Familienbriefe können durchaus wertvolle wirtschaftsgeschichtliche und volkskundliche Belege bilden und sollten keinesfalls beseitigt werden.


Ein Hilfsmittel für die Datumsbestimmung

Von Bruno Schmid


Bei Ihren historischen Forschungen stossen Sie auf einen 400 Jahre alten Vertrag zwischen einem Einwohner von Jona und einem solchen von Rüti, datiert Dienstag nach Trinitatis 1606. Bei der Datumermittlung ist zu beachten, dass die beiden Dörfer damals verschiedenen Kalendern unterstanden: Jona befand sich unter der vierörtischen Stadt Rapperswil und hatte die Kalenderreform von 1584 mitgemacht, das zur zürcherischen Landvogtei Grüningen gehörende Rüti dagegen war beim alten julianischen Kalender geblieben. Hilfe bietet hier das in der Paul Kläui-Bibliothek greifbare «Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit» von Hermann Grotefend. Danach fällt der gesuchte Tag nach dem alten Kalender auf den 17. Juni, nach dem neuen auf den 23. Mai. Die Festdaten des alten Stils liegen aber keineswegs immer nach jenen des neuen; so haben wir bereits im folgenden Jahr, 1607, Ostern nach dem alten am 5., nach dem neuen am 15. April. Da spielt eben der Vollmond mit hinein. Für welchen Kalender man sich im angeführten Beispiel entscheidet, wird davon abhangen, in welchem Herrschaftsbereich sich die ausfertigende Kanzlei befand.

Nach diesem hypothetischen Fall noch eine einfache, freilich beckmesserische Nachschlagung! Eingangs seiner Novelle «Der Landvogt von Greifensee» schreibt Gottfried Keller, Salomon Landolt habe die militärische Musterung von 1783 bewusst auf den Tag Kaiser Heinrichs, den 13. Juli, gelegt, weil an demselben ohnehin ein Grossteil der Zürcher dem Müssiggang fröne. Also offensichtlich ein Werktag! Verzeihliches Dichterpech: Grotefend belehrt uns, dass der genannte Tag nach dem nun auch in Zürich seit Jahrzehnten geltenden gregorianischen Kalender auf einen Sonntag fiel!



Aktualisiert am 10. Juli 2010

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